Annahme (f) einer nicht geschuldeten Leistung

Annahme (f) einer nicht geschuldeten Leistung
<Recht> substituted mode of performance

Business german-english dictionary. 2013.

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  • Geschuldete Leistung — Die Erfüllung im Rechtssinne ist das Erlöschen eines Schuldverhältnisses, indem die geschuldete Leistung bewirkt wird. Geregelt ist die Erfüllung in den § 362 ff. BGB. Dabei kommt es nicht auf die Leistungshandlung, sondern auf den… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldnerverzug — Schuldnerverzug,   Zivilrecht: die vom Schuldner zu vertretende Verzögerung einer geschuldeten Leistung. Der Schuldnerverzug tritt ein, wenn der Schuldner auf eine nach Fälligkeit ausgesprochene Mahnung des Gläubigers nicht seiner… …   Universal-Lexikon

  • Erfüllung — (Solutio) ist Leistung von Geschuldetem zur rechten Zeit und am rechten Ort. Ob der Schuldner in eigner Person erfüllen muß oder durch andre erfüllen lassen darf, hängt vom Vertrag und sonst vom Wesen der zu erfüllenden Verbindlichkeit ab. Im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gefahrenübergang — Gefahrübergang ist ein Ausdruck aus der Rechtssprache. Er ist im täglichen Leben vor allem im Kaufrecht von großer Bedeutung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein 2 Rechtslage in Deutschland 2.1 Leistungsgefahr 2.2 Gegenleistungsgefahr …   Deutsch Wikipedia

  • Gefahrübergang — ist ein zivilrechtlicher Ausdruck, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Der Gefahrübergang ist im täglichen Leben… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebliche Übung — Als betriebliche Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer auf diese Art …   Deutsch Wikipedia

  • Erfüllung (Recht) — Die Erfüllung im Rechtssinne ist das Erlöschen eines Schuldverhältnisses, indem die geschuldete Leistung bewirkt wird. Geregelt ist die Erfüllung in den §§ 362 ff. BGB. Dabei kommt es nicht auf die Leistungshandlung, sondern auf den… …   Deutsch Wikipedia

  • Erfüllungsanspruch — Die Erfüllung im Rechtssinne ist das Erlöschen eines Schuldverhältnisses, indem die geschuldete Leistung bewirkt wird. Geregelt ist die Erfüllung in den § 362 ff. BGB. Dabei kommt es nicht auf die Leistungshandlung, sondern auf den… …   Deutsch Wikipedia

  • Hinterlegung — Deponierung; Aufbewahrung; Pfand; Sicherheit; Kaution; Einsatz * * * Hin|ter|le|gung 〈f. 20; unz.〉 das Hinterlegen ● gegen Hinterlegung eines Pfandes etwas ausleihen (Boot, Skier u. Ä.) * * * Hin|ter|le|gung, die; , en …   Universal-Lexikon

  • Hinterlegung — (Deposition) ist die Übergabe des geschuldeten Gegenstandes an eine durch gesetzliche Vorschriften (notwendige H.) oder Vereinbarung (freiwillige H.) bestimmte Person oder Behörde. Die hinterlegten Gegenstände nennt man auch Depositen, den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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